05.09.2010::Druckversion
Sie befinden sich hier: Behörden und Politiker / Behördliches Ermessen / 

Behördliches Ermessen

Der schornsteinfegergerechte Ermessensspielraum, demonstriert am "entlegenen Kehrbezirk".

Die öffentliche Verwaltung hat unter anderem die Aufgabe Gesetze zu vollziehen. Da die Gesetze selbst in Deutschland - dem Land der hunderttausend Gesetze - nie die gesamte Lebensvielfalt berücksichtigen, haben die gesetzesvollziehenden Beamten in der Regel einen Ermessensspielraum, d.h. der Beamte kann innerhalb gewisser Grenzen in eigener Verantwortung entscheiden. Nun hat der Beamte zwei Möglichkeiten: Er kann den Ermessensspielraum für den Bürger oder gegen den Bürger anwenden. Da wir in Deutschland im allgemeinen von einer brürgerfreundlichen Verwaltung regiert werden, werden die Ermessensspielräume erfahrungsgemäss auch im Sinne des Bürgers angewandt.

Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Und eine derartige Ausnahme ist das Schornsteinfegerwesen, in dem eine seltsame Schieflage zwischen positiven und negativen Ermessensspielräumen zu Ungunsten des Bürgers zu beobachten ist. Für den Schornsteinfeger rollen die Damen und Herren der Bürokratie geradezu den roten Teppich aus. Sie lieben sichtlich ihre vermeintlichen schwarzen Glücksbringer während sie den kehrgebührenpflichtigen Bürger in allen Varianten der Verwaltungskunst trietzen, schikanieren und abkassieren.

Wir werden dies im Folgenden an einigen typischen Beispielen darlegen:

Der entlegene Kehrbezirk 

Nach dem Schornsteinfegergesetz muss der Schornsteinfeger in seinem Kehrbezirk wohnen. Er muss innerhalb von zwanzig Minuten jedes Objekt in seinem Kehrbezirk mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Maßgebend ist die Wohnung des Schornsteinfegers und nicht sein Betriebssitz. Dabei sind großstädtische Verkehrsverhältnisse, wie beispielsweise Staus zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird auf die Zeit von 20 Minuten und nicht auf die Entfernung abgestellt. Dies wurde vom Verwaltungsgericht Hannover festgelegt und vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestätigt.  

Ob diese Bestimmung nun sinnvoll ist oder nicht wollen wir hier nicht diskutieren. Die Damen und Herren Schornsteinfeger lassen über die Sinnhaftigkeit des Kehrens sauberer Kamine ebenfalls nicht mit sich reden. Vermutlich hängt die Residenzpflicht mit der Anrechenbarkeit der schornsteinfegerlichen Wegekosten zusammen, die vollständig bei der Festsetzung der Gebühren berücksichtigt werden. Somit ist diese Bestimmung aus Sicht des Geldbeutels des Gebührengebeutelten durchaus sinnvoll.  

Da im Schornsteinfegerwesen der Grundsatz "Wer bestellt, der bezahlt" nicht gilt, zeigt sich die öffentliche Verwaltung äußerst kulant gegenüber den Schornsteinfegern. Kaum ein Schornsteinfeger wohnt in seinem Kehrbezirk wie das Beispiel Darmstadt zeigt.  

In Darmstadt gibt es ca. 16 Kehrbezirke. Kein einziger Kehrbezirksinhaber wohnt in seinem Kehrbezirk und größtenteils mehr als 40 km entfernt. Den Vogel schießt dabei ein Schornsteinfeger ab, der in ca. 150 km Entfernung seinen Wohnsitz hat.

Für die Vergabe der Kehrbezirke in Darmstadt ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Dort übersieht man geflissentlich, dass alle darmstädter Kehrbezirksbesitzer gegen das Schornsteinfegergesetz verstoßen. Ein Regierungspräsidium, das in Schornsteinfegerangelegenheiten gegen den Bürger hart vorgeht. Man verfährt eben mit den Bürger nach dem Grundsatz "Was Jupiter erlaubt ist, ist noch lange nicht dem Ochsen erlaubt".

Die Recherche zu diesem Beitrag und die Ermittlung der Zahlen wurde von Herrn Loos, Darmstadt, durchgeführt.

03.12.2003 .

Nachtrag zum entlegenen Kehrbezirk: 

Die glücksbringende Kraft der Schwarzen Männer hat stark nachgelassen.

Hamburger Schornsteinfeger sollen auch in Hamburg wohnen. Die Mehrheit der Bürgerschaft stimmte am 19.September 2003 für eine Residenzpflicht der Hamburger Schornsteinfeger. Hauptgrund der von der Koalitionspartei ergriffenen Initiative ist die Tatsache, dass 53 der 121 Hamburger Bezirksschornsteinfegermeister nicht in der Hansestadt wohnen. Die jetzige Praxis müsse geändert werden, forderte die Abgeordnete Ilona Kasdepke. Die glücksbringende Kraft der Schwarzen Männer hat stark nachgelassen " meinte sie und bemerkte "Das Glück gehört zurück nach Hamburg".  

Glück im Unglück, denn immerhin die Hälfte der Feger wohnt noch in Hamburg. In Darmstadt wohnt kein einziger Feger in Darmstadt. Wir hoffen, dass sich dies die Darmstädter Schornsteinfegerüberwachung zum Beispiel nimmt, damit nicht auch das Glück die beamteten Schornsteinfegerschützer verlässt und sie nicht am Ende im Russ sitzen bleiben.  

05.01.2004

manus manum lavat
Copyright: