05.09.2010::Druckversion
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Abgaswegeüberprüfung bei Gasheizungen

Wichtig für Betreiber von Gasheizungsanlagen! Da möchten nämlich immer mehr Schornsteinfeger den halben Kessel demontieren, um den "Abgasweg" zu "überprüfen", der nach Schofi-Definition direkt bei der Flamme beginnt. 
Der Schofi hat an Ihrem Kessel absolut NICHTS zu suchen ! Er hat auch nicht die "Schornsteinfeger-Taste" zu drücken, denn der Kessel ist "im ungestörten Dauerbetriebszustand zu prüfen". Und das Drücken der Taste führt einen gestörten Betriebszustand herbei !

 

Dipl.- Ing. Dirk- Gunter Herfurth,
Sachverständiger nach §29a BImSchG für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen

Betrifft: Abgasweg- Prüfung durch die Schornsteinfeger

Die Überprüfung des Abgasweges- warum und worauf auch immer- kann sich nur auf den " Weg" des Abgases in der "Abgasanlage" beziehen.

Die Definition der "Abgasanlage" ist in den "Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit- Schornsteinfegerarbeiten", aktualisierte Nachdruckfassung v. Oktober 2006 unter Ziffer 2. Begriffs-bestimmungen und dort unter Nr. 2. aufgeführt. Danach besteht die "Abgasanlage" aus "Schornstein, Abgasleitung und den Verbindungsstücken".

Im Gegensatz dazu sind unter Nr. 3. ebenda die "Feuerstätten" definiert.

Das aus der Verbrennung hinter dem Brenner des Gerätes, im Gerät selbst (der Kleinkesselanlage nach TRD 509/ 720) entstandene Gas wird nicht als "Abgas" bezeichnet, weil es im Gerät noch der Wärmegewinnung dient. Erst am Geräteausgang erfolgt die Bezeichnung als "Abgas", weil ab dieser Stelle eine bewusste Wärmenutzung nicht mehr erfolgt.

Die Abgaswegeprüfung bezieht sich also nur auf die "Abgasanlage", nicht aber auf die Kleinfeuerungsanlage, bzw. die Kleinkesselanlage nach TRD 509/ 720. Hier sind nur die Heizungsbauer zuständig.

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